Die Vereine des SVRA können für gekauftes Material beim Swisslos Sportfonds Antrag auf Subvention stellen. Gemäss Sport Toto-Verordnung wird die Anschaffung von Geräten und Einrichtungen, die direkt zur Sportausübung benötigt werden, wie folgt unterstützt:
A Subvention bis 40%
Geräte und Einrichtungen, die für den Spielbetrieb notwendig sind
Beispiele: Netze mit Aufhängevorrichtung, Volleybälle
B Subvention bis 25%
Hilfsgeräte, die für den Sportbetrieb und die Ausbildung teilweise notwendig sind
Beispiele: Resultat-Anzeigetafel, Überzieher für Mannschaftsspiele, Kraftmaschinen, Markierungsmaterial (Signalkegel), andere Bälle
C Subvention bis 10%
Nicht dringend notwendige Hilfsmittel
Beispiele: Stoppuhren, Taktik-Tafel
An persönliche Ausrüstungsgegenstände und die persönliche Sportausrüstung (inkl. Dresses) sowie für Verbrauchsmaterial wie Matchblätter, Positionsblätter, Lizenzenordner sowie Sanitätsartikel (z.B. Tape) und Audio-Abspielgeräte werden keine Beiträge ausgerichtet.
Damit eine Subventionierung erfolgen kann, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:
1. Die Gesuche müssen bis 31. Oktober an die Geschäftsstelle SVRA eingereicht werden.
2. Für die Einreichung dees Gesuches bitte das Formular auf der Homepage benutzen.
3. Der Abrechnung sind alle Originalrechnungen sowie die entsprechenden Zahlungsquittungen (Abschnitt Einzahlungsschein oder Bestätigung Banküberweisung) beizulegen!
4. Die Gesamtsumme der eingereichten Rechnungen muss mind. Fr. 1000.- betragen.
5. Die Anschaffungen der vergangenen fünf Jahre sind berechtigt, einen Beitrag zu erhalten.
6. Dem Gesuch muss ein ausgefüllter Einzahlungsschein ohne Betrag beigelegt werden.
7. Sport Toto-Gelder dürfen nicht für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eingesetzt werden.
Die Auszahlungen erfolgen nach rund 3-4 Monaten. Ausserkantonale Vereine haben sich an die Sport Toto-Stelle ihres Kantons zu wenden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Geschäftsstelle SVRA.